Die Vermittlung von Immobiliendarlehen ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Reihenfolge ist deshalb nicht verhandelbar: erst die Erlaubnis, dann die Gewerbeanmeldung.
- 01SachkundeIHK-Prüfung oder gleichgestellter Abschluss (Kapitel 11 und 12)
- 02NachweiseZuverlässigkeit, Vermögen, Berufshaftpflicht (Kapitel 13)
- 03Erlaubnisbei IHK oder Gewerbeamt, je nach Bundesland
- 04Gewerbeanmeldungbeim Gewerbeamt des Betriebssitzes (Kapitel 15)
- 05Vermittlerregisterunverzüglich eintragen lassen
Wer braucht die Erlaubnis?
Jeder, der gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen oder entsprechende Finanzierungshilfen vermitteln oder Kunden dazu beraten will (Kapitel 11).
Wo beantragst du sie?
Das ist leider Ländersache. Je nach Bundesland ist die IHK zuständig oder das Gewerbe- bzw. Ordnungsamt, und zwar an dem Ort, an dem dein Geschäftssitz liegt. Am schnellsten erfährst du es bei deiner örtlichen IHK. Dort gibt es meist auch gleich die Antragsformulare.
Welche Erlaubnisse solltest du beantragen?
Für einen Baufimakler empfehle ich diese Kombination:
| Erlaubnis | Wofür | Sachkunde |
|---|---|---|
| § 34i GewO | Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Modernisierungsdarlehen mit Grundschuld | IHK-Prüfung oder gleichgestellter Abschluss |
| § 34k GewO (ab 20.11.2026) | Ratenkredite, Kreditkartenfinanzierungen, Leasing, Bauspardarlehen | wird durch deine § 34i-Sachkunde abgedeckt |
| § 34c GewO, Nr. 1 (optional) | Vermittlung von Immobilien als Makler | keine Prüfung, aber Weiterbildungspflicht |
Die Erlaubnis nach § 34c Nr. 1 lohnt sich, wenn du deinen Kunden hin und wieder auch eine Immobilie vermitteln möchtest. Als Immobilienmakler musst du dich dann innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden weiterbilden. Für § 34i und § 34k gibt es keine feste Stundenzahl, du musst deine Kenntnisse aber aktuell halten (Kapitel 11).
Wichtig: Früher konnte man Verbraucherdarlehen mit § 34c Nr. 2 vermitteln. Das ist ab dem 20. November 2026 für neue Vermittler nicht mehr möglich (Kapitel 9). Beantrage stattdessen § 34k, am besten gleichzeitig mit § 34i, denn du brauchst weitgehend dieselben Unterlagen.
Was kostet die Erlaubnis?
Die Gebühren hängen von deiner Behörde und vom Umfang der Erlaubnis ab. Rechne grob mit einigen hundert bis gut 2.000 Euro für alle Erlaubnisse zusammen. Dazu kommen die Kosten für die einzelnen Nachweise. Frag die Gebühren am besten vorab bei deiner Behörde an. Für die Erlaubnis nach § 34k kannst du mit etwa 250 bis 300 Euro rechnen.
Die Unterlagen im Überblick
Für den Antrag brauchst du die Nachweise aus Kapitel 13, also zu Zuverlässigkeit, Vermögensverhältnissen und Berufshaftpflicht. Dazu deinen Sachkundenachweis: die Bescheinigung über die bestandene Prüfung oder dein Abschlusszeugnis. Alle Dokumente samt Bezugsquelle stehen in der Checkliste in Kapitel 16.
Wenn du eine Gesellschaft gründest
Die meisten Einsteiger starten als Einzelunternehmer, und das ist für den Anfang auch völlig in Ordnung. Gründest du eine Gesellschaft, gelten Besonderheiten:
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG): Hier beantragt nicht die Gesellschaft die Erlaubnis, sondern jeder geschäftsführende Gesellschafter für sich. Bei der KG sind das die persönlich haftenden Gesellschafter.
- Kapitalgesellschaften (UG, GmbH, AG): Die Gesellschaft beantragt die Erlaubnis selbst, bei der GmbH & Co. KG die GmbH. Gesellschaft und Geschäftsführer müssen zuverlässig sein. Die Gesellschaft braucht geordnete Vermögensverhältnisse und die Versicherung, der Geschäftsführer die Sachkunde.