Die Sachkunde hast du in der Tasche. Jetzt will die Behörde noch drei Dinge wissen: Bist du zuverlässig? Sind deine Finanzen in Ordnung? Und hast du eine Berufshaftpflicht? Für jeden Punkt brauchst du Nachweise. Wo du sie bekommst, steht in der Checkliste in Kapitel 16.
Persönliche Zuverlässigkeit
Die nötige Zuverlässigkeit hat in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor dem Antrag rechtskräftig verurteilt wurde, und zwar wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat.
Nachweise:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (auch Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt)
Gleich doppelt bestellen. Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchst du je zweimal. Die Fassung zur Vorlage bei einer Behörde schickt das Bundesamt für Justiz direkt an deine Erlaubnisbehörde, du bekommst sie selbst nicht zu sehen. Für die Anbindung an deinen Maklerpool brauchst du deshalb jeweils ein zweites Exemplar für private Zwecke, und das geht an dich. Alle vier Auskünfte kannst du online beim Bundesamt für Justiz beantragen (fuehrungszeugnis.bund.de). Dafür brauchst du deinen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, deine sechsstellige PIN, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät. Jede Auskunft kostet 13 Euro, die Zustellung dauert etwa zwei Wochen (service.berlin.de).
- 0
- Auskünfte: Führungszeugnis und Gewerbezentralregister je zweimal
- 0 €
- kostet jede Auskunft
- ca. 0 Wochen
- dauert die Zustellung
- max. 0 Monate
- alt dürfen viele Nachweise bei Antragstellung sein
Geordnete Vermögensverhältnisse
Deine Vermögensverhältnisse gelten als geordnet, wenn über dein Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und du nicht im Schuldnerverzeichnis eingetragen bist.
Nachweise:
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis des zuständigen Insolvenzgerichts
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (über das zentrale Vollstreckungsportal der Länder)
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt: Viele Behörden ziehen sie auch hier heran. Eine Bescheinigung reicht für beide Prüfungen.
Die Berufshaftpflichtversicherung (VSH)
Als Baufimakler musst du eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen. Sie springt ein, wenn du durch einen Beratungsfehler für einen finanziellen Schaden deines Kunden verantwortlich bist. Ohne diese Versicherung bekommst du keine Erlaubnis.
Die gesetzlichen Mindestanforderungen nach der ImmVermV (IHK Ostwürttemberg, Musterbestätigung):
| Anforderung | Mindestwert |
|---|---|
| Versicherungssumme je Schadensfall | 460.000 € |
| Höchstleistung für alle Schäden eines Jahres | 750.000 € |
| Geltungsbereich | gesamte EU und EWR |
Dein Versicherer stellt dir eine Bestätigung nach einem Muster der IHKs aus. Die reichst du mit dem Erlaubnisantrag ein, und sie darf dann nicht älter als drei Monate sein.
Praxistipp: Das richtige Timing
Viele Erlaubnisbehörden wollen Nachweise sehen, die bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sind. Bestell die Dokumente deshalb erst, wenn die Prüfung bestanden ist und du den Antrag zeitnah stellen kannst. Sonst fängst du von vorn an und zahlst doppelt. Das ist ärgerlich, und es passiert öfter, als man denkt.