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Die Erlaubnis liegt auf dem Tisch. Jetzt meldest du dein Gewerbe an und lässt dich ins Vermittlerregister eintragen. Danach darfst du offiziell loslegen. Endlich.

Was ist die Gewerbeanmeldung?

Rechtlich ist die Gewerbeanmeldung nur eine Anzeige. Du teilst dem Gewerbeamt mit, dass du ein Gewerbe beginnst. Ob du das darfst, prüft das Amt nicht noch einmal, das ist im Erlaubnisverfahren schon passiert. Du legst die Erlaubnis nur vor. Zurück bekommst du eine Empfangsbescheinigung, im Volksmund den „Gewerbeschein“.

Wo meldest du an?

Beim Gewerbeamt des Ortes, an dem dein Betriebssitz sein soll. Wo du wohnst, spielt keine Rolle. Die zuständige Stelle findest du am schnellsten, wenn du „Gewerbeanmeldung“ und den Namen deiner Stadt in die Suchmaschine tippst.

So läuft die Anmeldung ab

  1. Formular besorgen. Die meisten Kommunen bieten die Gewerbeanmeldung inzwischen online an. Alternativ bekommst du das Formular beim Gewerbeamt.
  2. Formular ausfüllen. Anzugeben sind unter anderem deine persönlichen Daten, Name und Adresse des Unternehmens, die Rechtsform (sie muss vorher feststehen), gegebenenfalls der Handelsregistereintrag und die geplante Tätigkeit.
  3. Unterlagen beifügen. Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (bzw. einen Aufenthaltstitel, der die Selbstständigkeit erlaubt) und deine Erlaubnis nach § 34i, gegebenenfalls auch die nach § 34k und § 34c. Frag vorher nach, ob dein Amt weitere Unterlagen verlangt.
  4. Einreichen. Online, per Post oder persönlich. Bei erlaubnispflichtigen Gewerben bestehen manche Ämter auf persönlichem Erscheinen.

Die Gebühr liegt je nach Kommune meist im niedrigen zweistelligen Bereich.

Was passiert danach?

Das Gewerbeamt gibt automatisch Bescheid, unter anderem dem Finanzamt, der IHK, der Agentur für Arbeit und der Berufsgenossenschaft. Dein Briefkasten wird in den nächsten Wochen also gut gefüllt sein:

  • Vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier legst du zum Beispiel fest, ob du die Kleinunternehmerregelung nutzen willst. Hol dir dafür am besten Rat bei einem Steuerberater (siehe auch Kapitel 10 zur Umsatzsteuer).
  • Von der IHK die Information über deine Pflichtmitgliedschaft. Keine Sorge wegen der Kosten: Kleine Gewerbetreibende und Existenzgründer sind bis zu bestimmten Ertragsgrenzen oft vom Beitrag befreit. Die genauen Grenzen nennt dir deine IHK.

Die Registrierung im Vermittlerregister

Sobald du loslegst, musst du dich unverzüglich ins Vermittlerregister nach § 11a GewO eintragen lassen. Die IHKs führen es, und es ist öffentlich. Jeder kann online nachsehen, ob ein Vermittler eine Erlaubnis hat: als Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler, Immobiliardarlehensvermittler und künftig auch als Darlehensvermittler nach § 34k. Deine Kunden können dich dort also überprüfen. Und manche tun das auch.

Gespeichert werden unter anderem:

  • dein Name (bei Gesellschaften auch die Firma bzw. der Geschäftsführer)
  • dein Geburtsdatum (nicht öffentlich)
  • deine Erlaubnis nach § 34i und ob du als Vermittler oder als Honorar-Immobiliardarlehensberater tätig bist
  • die zuständige Erlaubnis- und Registerbehörde
  • deine betriebliche Anschrift
  • deine Registrierungsnummer
  • die EU- und EWR-Staaten, in denen du tätig werden willst
  • die Namen deiner eintragungspflichtigen Mitarbeiter

Hast du Mitarbeiter, die bei der Vermittlung mitwirken, musst du sie registrieren lassen. Ändern sich deine Daten, etwa durch einen Umzug oder neue Mitarbeiter, musst du das von dir aus unverzüglich melden.

Häufige Fragen

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die Anmeldung? Spätestens wenn du mit der Tätigkeit beginnst. Braucht deine Rechtsform einen Handelsregistereintrag, kümmere dich vorher darum.

Kann ich mein Gewerbe rückwirkend anmelden? Nein. Wer ohne Anmeldung tätig war, riskiert ein Bußgeld. Deutlich schwerer wiegt allerdings, ohne die nötige Erlaubnis zu vermitteln. Das ist eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Folgen. Fang also erst an, wenn Erlaubnis, Anmeldung und Registrierung erledigt sind.

Kann ich die Kosten absetzen? Ja, die Kosten für Anmeldung, Erlaubnis und Prüfung sind in der Regel Betriebsausgaben.

Wer unterschreibt die Anmeldung? Beim Einzelunternehmen der Inhaber, bei Gesellschaften die Geschäftsführer bzw. geschäftsführenden Gesellschafter. Mit einer Vollmacht kann auch eine andere Person anmelden.

Geht das schon mit 16? Grundsätzlich können Minderjährige ein Gewerbe nur mit Zustimmung der Eltern und des Familiengerichts anmelden. Für die Erlaubnis nach § 34i ist das in der Praxis kaum realistisch.

Olaf Lippold

Olaf Lippold

Gründer · Vermittlerbetreuer · IHK-Prüfer

Gründer von KREDITPLANET24 und Vermittlerbetreuer bei der FinanzPoint. Seit 2010 in der Baufinanzierung, seit 2016 ehrenamtlicher Prüfer der Sachkundeprüfung für Immobiliardarlehensvermittler bei der IHK Wiesbaden, seit 2026 auch bei der IHK Nord Westfalen. Gemeinsam mit Vincent Richter erklärt er hier, was du für deinen Karriereweg als Finanzierungsvermittler wissen musst.

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